Publikationen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR
2024 war für die GGL ein Jahr der Weiterentwicklung und geprägt von richtungsweisenden Entscheidungen. Die Behörde hat sich seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 als verlässliche Akteurin etabliert, die eine zentrale Rolle in den Regulierungen und Kontrolle des Glücksspielmarktes in Deutschland spielt. Zum Jahr 2012 trat dann der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag https://nvcasinodeutschland.de/ (1. GlüÄndStV) in Kraft.
DieWettvermittlungsstelle soll nicht in r�umlicher N�he zu �ffentlichen Schulenund zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werde, dabei sollregelm��ig ein Mindestabstand von 350 Metern zu Grunde gelegt werden. Die f�r die Erlaubnis zust�ndige Beh�rde darf unterBer�cksichtigung der �rtlichen Verh�ltnisse im Umfeld des jeweiligen Standortesim Einzelfall von der Ma�gabe zum Mindestabstand abweichen.Bauplanungsrechtliche Anforderungen bleiben unber�hrt. Die Vermittlung oder Veranstaltung sonstiger �ffentlicherGl�cksspiele ist nicht zul�ssig. Davon ausgenommen sind der Abschluss und dieVermittlung von Pferdewetten unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungenf�r den Abschluss und die Vermittlung von Pferdewetten.
- Verbraucherschützer und die Glücksspielindustrie haben unterschiedliche Bedenken, die sich teils auf die Durchsetzung und teils auf die wahrgenommene Strenge der Regelungen konzentrieren.
- Die Sicherheit der Online-Plattformen muss erhöht werden, um sowohl den rechtlichen als auch den technologischen Anforderungen gerecht zu werden.
- Diese Elemente sollen dafür sorgen, einen sicheren und fairen Markt für Glücksspielangebote zu schaffen.
- Dabei gibt es keine bundesweit gültigen Konzessionen für einzelne Online-Casinos.
� 17a (Fn �bergangsregelung f�r Verbundspielhallen
Die GGL kann wegen des Veranstaltens oder Bewerbens unerlaubten Glücksspiels Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften stellen. Grundlage hierzu ist § 284 des Strafgesetzbuch (StGB) zur unerlaubten Veranstaltung illegalen Glücksspiels. Das Strafgesetzbuch regelt die strafrechtlichen Folgen des unerlaubten Glücksspiels. Auf unserer Seite zu erlaubnisfähigem Glücksspiel, werden weitere Informationen bereitgestellt. Wesentliche Bestandteile der Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder sind der Aufbau der notwendigen Strukturen, Personalgewinnung und die Beobachtung des Glücksspielmarktes. Ein Fokus liegt außerdem auf der weiteren Gewinnung von ExpertInnen für Glücksspielrecht/-markt.
Werbung und Sponsoring
Ein Gutachten kritisiert dasFehlen eines klaren Rahmenwerks zur Überwachung und Durchsetzung von Vorschriften. Solche Kritikpunkte machen deutlich, dass, trotz gesetzlicher Regelungen, die Bedenken zum Spielerschutz bestehen bleiben. Es kann allerdings zu einer Verschiebung der Marktanteile kommen, da kleinere Anbieter Schwierigkeiten haben, die umfangreichen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Die Konkurrenz um legitime Lizenzierungen steigert die Markttransparenz, während nicht lizenzierte Angebote weiterhin versucht werden, unterhalb des Radars zu operieren. Spieler und Investoren schätzen die Stabilität, die die regulierte Umgebung bietet, was zu einer soliden Marktentwicklung beiträgt. Die Sicherheit der Online-Plattformen muss erhöht werden, um sowohl den rechtlichen als auch den technologischen Anforderungen gerecht zu werden.
Die OASIS-Sperrdatei hat sich als effektives Mittel zur Spielsuchtprävention erwiesen. Spieler können sich selbst sperren lassen oder werden von Anbietern bei auffälligem Verhalten gemeldet. Doch es bleibt fraglich, ob die Umsetzung in der Praxis ausreicht, da viele Spieler weiterhin auf illegale Angebote ausweichen, die keine vergleichbaren Schutzmechanismen bieten. Hier bleibt eine Stärkung der Aufklärung über legale Angebote und deren Vorteile notwendig.
Einheitliche Legalisierung der Spielbanken nach Bundesland in chronologischer Reihenfolge
(12) Die Vermittlung vonSportwetten auf oder im Umkreis von 100 Metern um Sportanlagen, auf denenzul�ssigerweise bewettbare Ereignisse stattfinden, ist verboten. Davonausgenommen sind Sportanlagen, die ausschlie�lich dem Pferderennsport dienen. Die f�r die Erlaubnis zust�ndige Beh�rde darfunter Ber�cksichtigung der �rtlichen Verh�ltnisse im Umfeld des jeweiligenStandortes im Einzelfall von der Vorgabe zum Umkreis in Satz 1 abweichen. Mai (GV. NRW. S. 363) in der jeweils geltenden Fassung sowie f�r Hilfeeinrichtungenf�r Gl�cksspiels�chtige zu verwenden.